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   OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - I-11 W 43/03   

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https://dejure.org/2003,4977
OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - I-11 W 43/03 (https://dejure.org/2003,4977)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.2003 - I-11 W 43/03 (https://dejure.org/2003,4977)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 2003 - I-11 W 43/03 (https://dejure.org/2003,4977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberufensein eines Gerichts zu einer Sachentscheidung; Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung durch das Landgericht als Berufungsgericht über ein Ablehnungsgesuch; Statthaftigkeit einer außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer ...

  • Judicialis

    ZPO § 46; ; ZPO § 46 Abs. 1; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; GVG § 133

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LG nach der Neuregelung des Beschwerderechtes gem. § 574 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07. März 2002 (WM 2002, S. 775 f) ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz zum 01. Januar 2002 eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung auch dann nicht mehr statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist.
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02

    Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03
    Allein der Umstand, dass das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde gegen im Berufungsrechtszug ergangene Entscheidungen der Landgerichte nach der Neufassung der ZPO nicht mehr gegeben ist, rechtfertigt es nämlich nicht, ein gleichwohl als (sofortige) Beschwerde bezeichnetes unstatthaftes Rechtsmittel in eine ebenfalls unstatthafte Rechtsbeschwerde umzudeuten (BGH NJW 2002, S. 1958).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03
    Dies entspricht letztlich der Rechtslage, wie sie vor Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes in Verfahren für die Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts bestand (vgl. BGH, NJW-RR 1993, S. 644).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03
    Die Beseitigung zusätzlicher Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Zwischenentscheidungen hat der Reformgesetzgeber bewusst vorgenommen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, S. 494, 495, unter Berufung auf BayObLG, NJW 2002, S. 3262).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02

    Richterablehnung: Unstatthafte sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03
    Die Beseitigung zusätzlicher Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Zwischenentscheidungen hat der Reformgesetzgeber bewusst vorgenommen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, S. 494, 495, unter Berufung auf BayObLG, NJW 2002, S. 3262).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 4 W 51/02

    Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Richter am Landgericht im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03
    Daher ist gegen eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gemäß § 46 Abs. 1 ZPO durch das Landgericht als Berufungsgericht keine sofortige Beschwerde mehr statthaft (OLG Karlsruhe, MDR 2003, S. 651; Zöller-Gummer, ZPO, § 567 Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 11 W 16/04

    Entscheidung über einen in zweiter Instanz gestellten Befangenheitsantrag

    Nach dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen ZPO-Reformgesetz unterliegt eine derartige Entscheidung nicht mehr der sofortigen Beschwerde (BayObLGZ 2002, 89, 91 f. = NJW 2002, 3262; OLG Köln - 8. Zivilsenat - OLGR 2003, 140; OLG Celle OLGR 2002, 228; OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.9.2003 - 11 W 43/03 - JURIS-Nr. KORE 4 3967 32003; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651 = OLGR 2003, 101; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494 = OLGR 2003, 197; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 267; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 46 Rdn. 9, Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rdn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdn. 14).
  • OLG Rostock, 17.06.2009 - 3 W 54/09

    Richterablehnung: Rechtsmittel gegen Ablehnung eines im Beschwerdeverfahren

    Dies gilt nach dem Wortlaut des § 567 Abs. 1 ZPO auch, wenn erstmals im Berufungsrechtszug über den Befangenheitsantrag zu entscheiden ist (Gehrlein in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., Bd. I, § 46 Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.09.2003, 11 W 43/03, I-11 W 43/03, MDR 2004, 412).
  • OLG Jena, 01.08.2011 - 6 W 355/11

    Richterablehnung: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine

    Eine Aufhebung des landgerichtlichen Vorlagebeschlusses nebst Zurückverweisung an das Landgericht (so aber OLG Rostock, Beschluss vom 17.06.2009, Az. 3 W 54/09 = OLGR Rostock, 2009, 880) oder eine bloße Rückgabe an die Berufungskammer (so aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003, Az. 11 W 43/03 = MDR 2004, 412) kamen nicht in Betracht.
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